Svenja Schwartz, LL.M. (UNICRI/University for Peace)

Doktorandin

Forschungsinteressen

  • Allgemeiner Teil des StGB
  • Rechtstheorie, insb. Strafrechtstheorie
  • Völkerstrafrecht

Vita

Seit November 2023: Promotionsstipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Seit Juli 2022: Doktorandin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Straf­recht­li­che Abteilung, Prof. Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), und Mitglied der Unabhängigen Forschungs­gruppe „Straf­rechts­theorie“.

2021–2022: Master of Laws (LL.M.) an der University for Peace und dem United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (Transnational Crime and Justice).

2021: Erstes juristisches Staatsexamen.

2018: Gastsemester an der Universität St. Gallen.

2016–2021: Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School.


Projekte

Selbstverschuldete Tatsachenunkenntnis

§ 16 I StGB ordnet die vorsatzausschließende Wirkung von Tatsachenirrtümern an. Es gibt insofern keine Mög­lich­keit, Vorsatzunrecht anzunehmen, wenn der Täter den Tatumstand nicht kannte – egal, ob er dies selbst ver­schul­det hat oder nicht. Dies kann kriminalpolitisch unbefriedigend sein. Im angloamerikanischen Raum kann gemäß der Doktrin „willful blindness“ unter gewissen… mehr

Verantwortung für Nichtwissen? Perspektiven auf Willful Ignorance und Tatsachenirrtümer

Aus strafrechtlicher Sicht gibt es das Konzept der „vorsätzlichen Unkenntnis“ (“willful blindness” oder “conscious avoidance”) – in unterschiedlichen Formen und Begriffen – in verschiedenen Rechtsordnungen. In der Regel han­delt es sich dabei um Personen, die absichtlich Informationen ignorieren oder vermeiden, die ihnen normalerweise hätten klar sein müssen, um sich vor… mehr

Zur Redakteursansicht