Prävention und Repression: Potentiale und Grenzen einer tradierten Unterscheidung

Workshop

  • Datum: 10.11.2023
  • Uhrzeit: 10:00 - 22:00
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
  • Kontakt: j.hohnerlein@csl.mpg.de
Die tradierte Unterscheidung in der deutschen Dogmatik zwischen einem präventiven Polizeirecht und einem repressiven Strafrecht ist in letzter Zeit verstärkt in die Diskussion geraten. Einerseits ist die Unterbindung von Straftaten schon immer ein wesentlicher Teil der Polizeiarbeit auf der Grundlage der Gefahrenabwehrgesetze. Andererseits sind die Strafgerichte nicht länger auf die Sanktionierung begangener Taten begrenzt, sondern können mit der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung und mit der Anordnung von Ermitt­lungs­maß­nahmen im Zusammenhang mit Vorfeld-Tatbeständen wie §§ 129, 129a StGB auch zur Prävention von Rechts­guts­verletzungen beitragen. Bei einigen Ermittlungsmaßnahmen, die die Polizei sowohl nach Gefahren­abwehr­recht als auch unter der Leitung der Staatsanwaltschaft nach der StPO durchführen darf, stellen sich notorisch Zuordnungsprobleme. Viele andere Rechtsordnungen und auch das Unionsrecht kennen die Unter­schei­dung von präventivem und repressivem Handeln nicht in der Schärfe, wie sie das deutsche Recht prägt. Findet auch hierzulande bereits ein Paradigmenwechsel statt und sind die zunehmenden präventiven Elemente im Strafrecht etwa mit Blick auf die besonders stark ausgeprägten Verfahrensrechte in diesem Rechtsgebiet zu begrüßen? Oder gilt es die Trennung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung neu zu akzentuieren, um eine Aushöhlung der Gesetzgebungskompetenzen der Länder und der Freiheit des Einzelnen zu verhindern?


Programm des Workshops

  • 10:00–10:15: Begrüßung
    R. Poscher

  • 10:15–11:45: Dichotomie von Prävention und Repression?
    M. Kniesel, M. Danne

  • 11:45–12:00: Kaffeepause

  • 12:00–13:30: Überwachungsbefugnisse im Polizei- und Strafprozessrecht
    D. Brodowski, M. Bäcker

  • 13:30–14:30: Mittagspause

  • 14:30–16:30: Präventive Neuausrichtung des Strafrechts
    L. Wörner, J. Puschke, C.-F. Stuckenberg

  • 16:30–17:00: Kaffeepause

  • 17:00–18:30: Rolle der Nachrichtendienste
    B. Rusteberg, M. Engelhart

  • 18:30–19:00: Abschlussdiskussion
  • ab 19:00: Gemeinsames Abendessen
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