Drei Verständnisebenen der Rechtsnatur
Freiburger Vorträge zur Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
- Datum: 23.11.2022
- Uhrzeit: 18:00 - 20:00
- Vortragender: Prof. Dr. jur. Dr. phil. Dietmar von der Pfordten (Georg-August-Universität Göttingen)
- Dietmar von der Pfordten ist derzeit Professor für Rechts- und Sozialphilosophie an der Georg-August-Universität Göttingen. Von 1999 bis 2002 war er Professor in Erfurt, Gastprofessor in Italien (Cagliari) und in den Niederlanden (Groningen) sowie Gastwissenschaftler an der Harvard University, an der NYU und an der Columbia University. Außerdem ist er Mitglied der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt und der Europäischen Akademie der Wissenschaften. Von 2002 bis 2019 war von der Pfordten Mitglied der Beratenden Kommission Im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: Deskription, Evaluation, Praeskription (1993), Ökologische Ethik (1996), Rechtsethik (2001), Concepts in Law (hrsg. mit Jaap Hage, 2009), Menschenwürde, Recht und Staat bei Kant (2009), Normative Ethik (2010), Suche nach Einsicht (2010), Rechtsphilosophie (2013), Menschenwürde (2016), Menschenwürde: Zur Frage ihrer Unverfügbarkeit (hrsg. mit Philipp Gisbertz-Astolfi, 2022).
- Ort: 79098 Freiburg, Dreisamstr. 3
- Raum: Paulussaal | Gäste sind herzlich eingeladen!
- Gastgeber: MPI-CSL in Kooperation mit dem Institut für Staatswissenschaft & Rechtsphilosophie der Universität Freiburg
- Kontakt: c.hillemanns@csl.mpg.de
1. Auf einer abstraktesten Ebene gibt es monistische (Materialismus oder Idealismus), dualistische (Sein und Sollen) und trialistische (Objekte, Objekte mit Sinn, sinnbezogenes Verhalten) Modelle des Weltverständnisses. Das letztere Modell, das in einer rudimentären Form zum ersten Mal hier in Freiburg formuliert wurde, ist das überzeugendste. Das Recht lässt sich dann am besten als ein sinnbezogenes Verhalten und damit sinnbezogenes Verhältnis verstehen. 2. Auf einer zweiten Ebene der Abstraktion wird das Recht als Verhältnis wie folgt konkretisiert: (1) Verhältnis (Relation), (2) Werden, (3) Verhalten im weiteren Sinne, (4) Handeln, (5) Verwirklichen, (6) Verwirklichen als Verhaltensleitung, (7) Vermittlung. 3. Auf einer dritten Ebene wird entfaltet werden, was das Recht von anderen Formen der Vermittlung zwischen potentiell gegenläufigen, konfligierenden Belangen wie Ratschlag, Mediation, Konvention, Politik, Moral, Religion usw. unterscheidet.