Drei Verständnisebenen der Rechtsnatur

Freiburger Vorträge zur Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie

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  • Datum: 23.11.2022
  • Uhrzeit: 18:00 - 20:00
  • Vortragender: Prof. Dr. jur. Dr. phil. Dietmar von der Pfordten (Georg-August-Universität Göttingen)
  • Dietmar von der Pfordten ist derzeit Professor für Rechts- und Sozialphilosophie an der Georg-August-Universität Göttin­gen. Von 1999 bis 2002 war er Professor in Erfurt, Gast­professor in Italien (Cagliari) und in den Niederlanden (Groningen) sowie Gastwissen­schaft­ler an der Harvard University, an der NYU und an der Columbia University. Außerdem ist er Mitglied der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt und der Europäischen Aka­demie der Wissenschaften. Von 2002 bis 2019 war von der Pfordten Mitglied der Be­ra­ten­den Kommission Im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfol­gungs­bedingt ent­zo­genen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: Deskription, Evaluation, Praeskription (1993), Ökologische Ethik (1996), Rechts­ethik (2001), Concepts in Law (hrsg. mit Jaap Hage, 2009), Menschenwürde, Recht und Staat bei Kant (2009), Normative Ethik (2010), Suche nach Einsicht (2010), Rechtsphilo­so­phie (2013), Menschenwürde (2016), Menschenwürde: Zur Frage ihrer Unverfügbarkeit (hrsg. mit Philipp Gisbertz-Astolfi, 2022).
  • Ort: 79098 Freiburg, Dreisamstr. 3
  • Raum: Paulussaal | Gäste sind herzlich eingeladen!
  • Gastgeber: MPI-CSL in Kooperation mit dem Institut für Staatswissenschaft & Rechtsphilosophie der Universität Freiburg
  • Kontakt: c.hillemanns@csl.mpg.de
Drei Verständnisebenen der Rechtsnatur
Der Vortrag wird den Kern eines Buches wiedergeben, an dem Dietmar von der Pfordten schon sehr lange schreibt. Um die Natur des Rechts zu verstehen, ist es erforderlich, drei Ebenen der Abstraktion zu berücksichtigen:

1. Auf einer abstraktesten Ebene gibt es monistische (Materia­lis­mus oder Idealismus), dualistische (Sein und Sollen) und trialis­ti­sche (Ob­jek­te, Ob­jek­te mit Sinn, sinnbezogenes Verhalten) Modelle des Welt­ver­ständnisses. Das letztere Modell, das in einer rudimen­tä­ren Form zum ersten Mal hier in Freiburg formuliert wurde, ist das überzeu­gend­ste. Das Recht lässt sich dann am besten als ein sinnbezogenes Verhalten und damit sinnbezogenes Verhältnis verstehen. 2. Auf einer zweiten Ebene der Abstraktion wird das Recht als Verhältnis wie folgt konkretisiert: (1) Verhältnis (Relation), (2) Werden, (3) Verhalten im weiteren Sinne, (4) Handeln, (5) Verwirklichen, (6) Ver­wirklichen als Verhaltensleitung, (7) Vermittlung. 3. Auf einer dritten Ebene wird entfaltet werden, was das Recht von anderen Formen der Vermittlung zwischen potentiell gegenläufigen, konfligierenden Belangen wie Ratschlag, Mediation, Konvention, Politik, Moral, Religion usw. unterscheidet.

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