Sanktionen im Sozialrecht – Existenzminimum und Menschenwürde im Spannungsverhältnis zu Mitwirkungspflichten und fiskalischen Interessen

Gastvortrag

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  • Datum: 16.03.2022
  • Uhrzeit: 14:00 - 15:30
  • Vortragender: Dr. Martin Kühl
  • Dr. Martin Kühl ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und leitet derzeit einen Senat, der u.a. für Angele­gen­heiten der Sozialhilfe und des Arbeitsförderungsrechts zuständig ist. Er war viele Jahre Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen, ist Dozent am Deutschen Anwaltsinstitut und Autor zahlreicher sozialrechtlicher Fachveröffent­li­chun­gen. Martin Kühl hat an der Universität Freiburg Rechtswissenschaften studiert und war neben seinem Referendariat 1991/1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. 2006 promovierte er an der Universität Freiburg zum Thema „Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe“.
  • Hinweis: Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt und es herrscht Maskenpflicht. Anmeldung bitte bei C.Hillemanns@csl.mpg.de. An der Veranstaltung kann auch via Zoom teilgenommen werden (Zoom-Link s.u.).
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113) | Gäste sind herzlich eingeladen!
  • Gastgeber: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
  • Kontakt: c.hillemanns@csl.mpg.de
Sanktionen sind nicht nur ein Kernthema des Strafrechts. Auch in anderen Rechtsgebieten spielt die Sanktionierung von un­erwünsch­tem Verhalten eine zentrale Rolle. Der Referent wird die Rechtsnatur sozialrechtlicher Sanktionen – auch in Abgrenzung zum Strafrecht – in den verschiedenen Leistungsbereichen be­leuchten, auf das Spannungsverhältnis zwischen materieller Existenzsicherung und Möglichkeiten zur Einschränkung von Leistungsansprüchen eingehen und sich ausführlich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zur teilweisen Verfas­sungs­widrigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigen.
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