Sanktionen im Sozialrecht – Existenzminimum und Menschenwürde im Spannungsverhältnis zu Mitwirkungspflichten und fiskalischen Interessen
Gastvortrag
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- Datum: 16.03.2022
- Uhrzeit: 14:00 - 15:30
- Vortragender: Dr. Martin Kühl
- Dr. Martin Kühl ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und leitet derzeit einen Senat, der u.a. für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Arbeitsförderungsrechts zuständig ist. Er war viele Jahre Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen, ist Dozent am Deutschen Anwaltsinstitut und Autor zahlreicher sozialrechtlicher Fachveröffentlichungen. Martin Kühl hat an der Universität Freiburg Rechtswissenschaften studiert und war neben seinem Referendariat 1991/1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. 2006 promovierte er an der Universität Freiburg zum Thema „Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe“.
- Hinweis: Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt und es herrscht Maskenpflicht. Anmeldung bitte bei C.Hillemanns@csl.mpg.de. An der Veranstaltung kann auch via Zoom teilgenommen werden (Zoom-Link s.u.).
- Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
- Raum: Seminarraum (F 113) | Gäste sind herzlich eingeladen!
- Gastgeber: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
- Kontakt: c.hillemanns@csl.mpg.de
Sanktionen sind nicht nur ein Kernthema des Strafrechts. Auch in anderen Rechtsgebieten spielt die Sanktionierung von unerwünschtem Verhalten eine zentrale Rolle. Der Referent wird die Rechtsnatur sozialrechtlicher Sanktionen – auch in Abgrenzung zum Strafrecht – in den verschiedenen Leistungsbereichen beleuchten, auf das Spannungsverhältnis zwischen materieller Existenzsicherung und Möglichkeiten zur Einschränkung von Leistungsansprüchen eingehen und sich ausführlich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigen.