Svenja Schwartz, LL.M. (UNICRI/University for Peace)

Doktorandin

Forschungsinteressen

  • Allgemeiner Teil des StGB
  • Rechtstheorie, insb. Strafrechtstheorie
  • Völkerstrafrecht

Vita

Seit November 2023: Promotionsstipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Seit Juli 2022: Doktorandin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Straf­recht­li­che Abteilung, Prof. Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), und Mitglied der Unabhängigen Forschungs­gruppe „Straf­rechts­theorie“.

2021–2022: Master of Laws (LL.M.) an der University for Peace und dem United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (Transnational Crime and Justice).

2021: Erstes juristisches Staatsexamen.

2018: Gastsemester an der Universität St. Gallen.

2016–2021: Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School.


Projekte

Selbstverschuldete Tatsachenunkenntnis

Projektleitung: Svenja Schwartz
§ 16 I StGB ordnet die vorsatzausschließende Wirkung von Tatsachenirrtümern an. Es gibt insofern keine Mög­lich­keit, Vorsatzunrecht anzunehmen, wenn der Täter den Tatumstand nicht kannte – egal, ob er dies selbst ver­schul­det hat oder nicht. Dies kann kriminalpolitisch unbefriedigend sein. Im angloamerikanischen Raum kann gemäß der Doktrin… mehr

Verantwortung für Nichtwissen? Perspektiven auf Willful Ignorance und Tatsachenirrtümer

Projektleitung: Philipp-Alexander Hirsch, Svenja Schwartz, Alexander Heinze
Aus strafrechtlicher Sicht gibt es das Konzept der „vorsätzlichen Unkenntnis“ (“willful blindness” oder “conscious avoidance”) – in unterschiedlichen Formen und Begriffen – in verschiedenen Rechtsordnungen. In der Regel han­delt es sich dabei um Personen, die absichtlich Informationen ignorieren oder… mehr

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