Netzwerk „Subjektive Zurechnung“
Was eine Straftat von anderen Normverstößen in erster Linie unterscheidet, ist die subjektive Zurechnung, denn Verantwortungszuschreibungen im Strafrecht beruhen auf bestimmten inneren Einstellungen und Zuständen des Täters. Wie wir diese jedoch zu konzeptualisieren haben, ist in vielen Rechtsordnungen notorisch unklar. Aus diesem Grund arbeiten die Mitglieder der Forschungsgruppe mit anderen Forscherinnen und Forschern zur strafrechtlichen Theorie der subjektiven Zurechnung zusammen.
Grafik: © Dall-E
Kooperationspartner
Gregory Antill ist Academic Fellow und Dozent für Rechtswissenschaften an der Columbia Law School. Seine Forschungsinteressen liegen im Bereich des Strafrechts, des Beweismittelrechts und des Deliktsrechts. Dabei überträgt er die jüngsten Forschungserkenntnisse und konzeptionellen Fortschritte in Philosophie und Kognitionswissenschaft auf traditionelle juristische Fragen zu mens rea, Schuldfähigkeit, Kompetenz und Sachverständigengutachten.
Levin Güver ist Doktorand am University College London, wo er von der juristischen Fakultät und dem Fachbereich Philosophie betreut wird. Seine Arbeit befasst sich mit den handlungstheoretischen Grundlagen des Strafrechts. Genauer gesagt untersucht er die Struktur und die Rolle der Absicht und der mit der Absicht verbundenen Konzepte wie z. B. die Zustimmung im Strafrecht.
Andrés Payer ist Doktorand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Seine Dissertation befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung des Tatmotivs. Darüber hinaus interessiert er sich insbesondere für die subjektive Tatseite im Allgemeinen und die Vorsatzformen im Besonderen.