Barbara-Huber-Forschungsstipendien
Neue Ausschreibungsrunde gestartet
Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ausländischen Forschungsorganisationen können sich ab sofort wieder für das Barbara-Huber-Forschungsstipendium bewerben. Gefördert werden besonders innovative Forschungsprojekte, die mit neuen Perspektiven, Fragen und Erkenntnissen signifikant zu wissenschaftlichem Fortschritt im Themenfeld der Abteilung Kriminologie, Öffentliches Recht oder Strafrecht beitragen. Pro Jahr und wissenschaftlicher Abteilung wird jeweils ein Barbara-Huber-Forschungsstipendium vergeben. Die Stipendiendauer beträgt in der Regel zwei bis max. sechs Monate.
Barbara Huber (1935–2018) war eine herausragende Rechtswissenschaftlerin und anerkannte Spezialistin für das englische Recht und andere Rechtsordnungen, die unter das Stichwort „common law“ gefasst werden. Nach dem Studium in Freiburg, München und Berlin untersuchte sie in ihrer Doktorarbeit die Strafbarkeit des Versuchs im deutschen und amerikanischen Recht. Unmittelbar danach, im Jahr 1962, wurde sie Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Sie war dort auch nach ihrer Pensionierung im Jahr 2000 für viele Jahre wissenschaftlich aktiv.