Barbara-Huber-Forschungsstipendien

Neue Ausschreibungsrunde gestartet

23. September 2024

Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ausländischen Forschungsorganisationen können sich ab sofort wieder für das Barbara-Huber-Forschungsstipendium bewerben. Gefördert werden besonders innovative Forschungsprojekte, die mit neu­en Perspektiven, Fragen und Erkenntnissen signifikant zu wissenschaftlichem Fortschritt im Themenfeld der Ab­tei­lung Kriminologie, Öffentliches Recht oder Strafrecht beitragen. Pro Jahr und wissenschaftlicher Abteilung wird jeweils ein Barbara-Huber-Forschungsstipendium vergeben. Die Stipendiendauer beträgt in der Regel zwei bis max. sechs Monate.

Barbara Huber (1935–2018) war eine her­aus­ra­gen­de Rechts­wissen­schaft­ler­in und anerkannte Spezialistin für das englische Recht und andere Rechts­ord­nun­gen, die un­ter das Stich­wort „common law“ gefasst wer­den. Nach dem Studium in Frei­burg, München und Berlin untersuchte sie in ih­rer Doktorarbeit die Strafbarkeit des Ver­suchs im deutschen und amerikanischen Recht. Unmittelbar danach, im Jahr 1962, wurde sie Re­fe­ren­tin am Max-Planck-In­stitut für ausländisches und inter­na­ti­o­na­les Straf­recht. Sie war dort auch nach ih­rer Pensionierung im Jahr 2000 für vie­le Jahre wissenschaftlich aktiv.

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