Verantwortung für Nichtwissen? – Sichtweisen auf Willful Ignorance und Tat­sa­chen­irrtümer

Workshop

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  • Beginn: 05.09.2024
  • Ende: 07.09.2024
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19 und online
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ und Georg-August-Universität Göttingen
  • Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de
Verantwortung für Nichtwissen? – Sichtweisen auf <i>Willful Ignorance</i> und Tatsachenirrtümer

Kann eine Person strafrechtlich dafür verantwortlich gemacht wer­den, dass sie die Umstände ihres Verhaltens ignoriert? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort, und doch ist sie aus­schlag­gebend für Freispruch oder Verurteilung in Fällen von Straftaten wie Terrorismus, Vergewaltigung, Drogenhandel und Geldwäsche. Sogar eine Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann darauf gestützt werden, dass dem Täter seine Unwissenheit vorzu­wer­fen war. Dasselbe gilt für die Verantwortung innerhalb von Unter­neh­men oder militärischen Gruppen. Vom 5. bis 7. September 2024 möchten wir in einem Workshop diese Frage und die damit verbun­de­nen Perspektiven auf vorwerfbare Unwissenheit und schuldhafte Tatsachenirrtümer diskutieren. Der Workshop wird gemeinsam vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg und der Georg-August-Universität Göttingen ausgerichtet. Der Workshop wird die theoretischen, dogmatischen und praktischen Fragen (schuldhafter) Tat­sa­chenirrtümer aus der Perspektive der Philosophie, der Strafrechtstheorie sowie des Straf- und Strafprozessrechts beleuchten. Durch die Zusammenführung von Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Rechts­ordnungen wird der Workshop zudem eine Plattform für eine lebhafte internationale und interdisziplinäre Diskussion dieser Fragen bieten.
 

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