Criminalising Carelessness? – Ver­glei­chende und interdisziplinäre Per­spek­ti­ven auf die straf­recht­li­che Haftung für unbewusste Fahrlässigkeit

Workshop

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  • Beginn: 29.08.2024
  • Ende: 31.08.2024
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19 und online
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“
  • Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de
Criminalising Carelessness? – Vergleichende und interdisziplinäre Perspektiven auf die strafrechtliche Haftung für unbewusste Fahrlässigkeit

Können wir Menschen für Verbrechen bestrafen, von denen sie nicht einmal wussten, dass sie sie begangen haben? Letztlich betrifft die Antwort auf diese Frage den Kern der Strafbarkeit unbewusster Fahrlässigkeit. Aber Rechtskreise reagieren darauf sehr unterschiedlich. Während die meisten Rechtsordnungen des civil law kein Problem mit der Be­stra­fung unbewusster Fahrlässigkeit zu haben scheinen, ist ihre Kriminalisierung in den Rechtsordnungen des common law umstritten. Und obwohl die meisten anglo-amerikanischen Strafrechts­theo­re­tiker an dem Grundsatz actus non facit reum, nisi mens sit rea festhalten, verbreitet sich die Bestrafung von unbewusster Fahrlässigkeit (negligence) und sogar die verschuldensunabhängige Haftung der strict liability in der Rechtspraxis immer mehr. Obwohl das Thema in der anglo-amerikanischen und der deutschen Strafrechtswissenschaft seit langem diskutiert wird, hat es erstaunlicherweise kaum einen Austausch zwischen den Rechtskreisen gegeben, und beide konnten zu wenig von den Erkenntnissen des jeweils anderen profitieren.

Vom 29. bis zum 31. August 2024 hat das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität Sicherheit und Recht einen Workshop ausgerichtet, der sich mit den theoretischen, doktrinären und praktischen Fragen der unbewussten Fahr­lässigkeit befasste. Ein besonderer Schwerpunkt wurde darauf gelegt, was wir dem Täter genau vorwerfen: Was ist strafrechtlich falsch daran, unachtsam zu sein, und ist dieser strafrechtliche Vorwurf aus juristischer und sogar aus philosophischer und psychologischer Sicht haltbar? Durch die Zusammenführung von Wissenschaftlern aus ver­schie­denen Rechtsordnungen und Disziplinen, wie der Phi­lo­so­phie, Psychologie und Straf­rechts­theorie, bot der Work­shop eine Plattform für eine lebhafte internationale und interdisziplinäre Debatte und versuchte, neue Antworten auf ein altes Problem zu geben.

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