Vernünftiges Strafen?
Die Gegenwart des Deutschen Idealismus in der Straftheorie
Tagung
- Beginn: 26.10.2023
- Ende: 28.10.2023
- Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
- Raum: Seminarraum (F 113)
- Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Hamburg und dem Lehrstuhl Philosophie II der Universität Mannheim
- Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de
Trotz der historischen Distanz von nunmehr 200 Jahren arbeiten sich sowohl Philosophiehistoriker als auch Rechtsphilosophinnen noch heute nicht nur an Kants, Fichtes und Hegels Begründungen von Strafrecht und staatlicher Strafe ab, sondern sehen in diesen Ansätzen oftmals zentrale Rechtfertigungselemente, die auch gegenwärtig Geltung beanspruchen können. Dabei ist allerdings zum einen unklar, ob und inwieweit die „paradigmatischen Zuschreibungen“ (etwa Kant und Hegel als Vertreter einer absoluten, Fichte einer relativen Straftheorie) gerechtfertigt sind. Zum anderen ist das kritische Potential dieser Autoren für heutige Straftheorien umstritten. Während einige Autoren unmittelbar an Kant, Fichte oder Hegel anknüpfen und ihnen noch heute einen Einfluss auf die zeitgenössische Debatte zusichern wollen, lehnen andere eine unmittelbare Bezugnahme auf diese Theoretiker unter Verweis auf unüberwindbare, metaphysisch-anspruchsvolle Vorannahmen ab. Die auf Deutsch abgehaltene Tagung will diese noch immer ungeklärten Fragen aufgreifen und bringt hierzu Philosophen und Philosophinnen sowie an Grundlagenfragen arbeitenden Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler zusammen. Ziel ist es, den seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland geführten Streit um eine retributive oder präventive Strafbegründung aus heutiger Sicht aufzuarbeiten und dabei kritisch das Potential auszuloten, das diesen Autoren für die gegenwärtige Straftheorie zukommen kann.