Relational Morality and the Criminal Law

Tagung

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  • Beginn: 06.07.2023
  • Ende: 08.07.2023
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Philosophie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de
Relational Morality and the Criminal Law

Die Tagung widmet sich den Konsequenzen zweit-personaler bzw. relationaler Moralkonzeptionen für das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht. Denn trotz der großen Bedeutung, die diese Kon­zep­tionen in den letzten Jahren in der zeitgenössischen Ethik erlangt haben, sind ihre möglichen Implikationen für das Strafrecht (insbe­son­dere in Deutsch­land) noch relativ unerforscht. Ein Grund dafür mögen die Besonderheiten des (deutschen) Strafrechts sowie seiner Dogmatik und Theorie sein. Denn traditionell werden hier Straftaten als Unrecht begriffen, das sich normativ allein im Verhältnis zwi­schen Täter und Staat abspielt. Wir sind der Ansicht, dass die zweit-personalen bzw. relatio­na­len Ansätze in der Ethik, wie sie Stephen Darwall oder Jay Wallace entwickelt haben, dieses traditionelle Ver­ständ­nis in Frage stellen und eine fruchtbare Grundlage für eine normative Theoriebildung im Straf­recht darstellen können. Auf dieser Tagung bringen wir Philosoph/innen, welche sich mit Fragen der zweit-perso­nalen/relationalen Moral beschäftigen, sowie Rechts­philo­soph/innen und -theoretiker/innen sowohl aus der anglo-amerikanischen als auch der deutschen Rechtstradition zu­sam­men, um zu untersuchen, inwiefern ein zweit-perso­na­les/relationales Mo­ral­ver­ständnis unser Verständnis von Strafrecht und Strafverfahren beeinflussen kann bezie­hungs­weise sollte. Die Vor­trä­ge werden die theoretischen Grund­lagen des Strafrechtes, dogmatische Fragen des mate­riel­len Strafrechts und die Struktur des Strafprozesses behandeln.

 

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