Diskussion über Polizeiaufgabengesetz in Bayern
Ralf Poscher nimmt im Bayerischen Landtag Stellung zu geplanter Gesetzesänderung
In einer Anhörung vom 18. Mai 2021 hat Ralf Poscher Stellung zur geplanten Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern genommen. Das Gesetz war bereits im Jahr 2018 neuaufgelegt worden. SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Bayern hatten dagegen Verfassungsklagen eingelegt. Die korrigierte Fassung des Gesetzes soll nun im Juli verabschiedet werden.
Kritiker*innen der Gesetzesänderung stehen vor allem dem unklaren Handlungskriterium der „drohenden Gefahr“ skeptisch gegenüber. Angeprangert wird aber auch der sogenannte Präventivgewahrsam, der es erlauben soll, Menschen zwei Monate lang vorbeugend in Gewahrsam behalten zu dürfen. Ein weiterer Kritikpunkt sind Bodycams, die in Polizeieinsätzen zum Einsatz kommen sollen.
In seinem Statement unterstrich Ralf Poscher, dass das Kriterium der drohenden Gefahr „nicht auf abstrakten Beurteilungen und vagen Einschätzungen beruhen“ dürfe. „Auch bei der drohenden Gefahr muss der Kreis der Verantwortlichen auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt bleiben“, sagte der Rechtswissenschaftler. Die Regelung zu Präventivgewahrsam nannte er „weiterhin verfassungswidrig und konventionswidrig". Sowohl die Anknüpfung an die Begehung von Ordnungswidrigkeiten als auch die Dauer des Gewahrsams seien problematisch.
- Ralf Poscher ist Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Er leitet die Abteilung Öffentliches Recht.