Diskussion über Polizeiaufgabengesetz in Bayern

Ralf Poscher nimmt im Bayerischen Landtag Stellung zu geplanter Gesetzesänderung

25. Mai 2021

In einer Anhörung vom 18. Mai 2021 hat Ralf Poscher Stellung zur geplanten Änderung des Polizeiaufgaben­gesetzes in Bayern genommen. Das Gesetz war bereits im Jahr 2018 neuaufgelegt wor­den. SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Bayern hatten dagegen Verfassungsklagen eingelegt. Die korrigierte Fassung des Gesetzes soll nun im Juli verabschiedet werden.

Kritiker*innen der Gesetzesänderung stehen vor allem dem unklaren Handlungskriterium der „drohenden Gefahr“ skep­tisch gegen­über. Angeprangert wird aber auch der sogenannte Präventivgewahrsam, der es erlauben soll, Menschen zwei Monate lang vor­beu­gend in Gewahrsam behalten zu dürfen. Ein weiterer Kritikpunkt sind Bodycams, die in Polizei­einsätzen zum Einsatz kommen sollen.

In seinem Statement unterstrich Ralf Poscher, dass das Kriterium der drohenden Gefahr „nicht auf abstrakten Beurtei­lun­gen und vagen Einschätzungen beruhen“ dürfe. „Auch bei der drohenden Gefahr muss der Kreis der Verantwortlichen auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt bleiben“, sagte der Rechtswissenschaftler. Die Regelung zu Präven­tiv­gewahrsam nannte er „weiterhin verfassungswidrig und konventionswidrig". Sowohl die Anknüpfung an die Begehung von Ordnungswidrigkeiten als auch die Dauer des Gewahrsams seien problematisch.

  • Ralf Poscher ist Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Er leitet die Abteilung Öffentliches Recht.
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