Criminalising Carelessness?
Comparative and Interdisciplinary Perspectives on Criminal Liability for Inadvertent Negligence

Workshop

Anfahrt
  • Beginn: 29.08.2024
  • Ende: 31.08.2024
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“
  • Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de

Können wir Menschen für Verbrechen bestrafen, von denen sie nicht einmal wussten, dass sie sie begangen haben? Letztlich betrifft die Antwort auf diese Frage den Kern der Strafbarkeit unbewusster Fahrlässigkeit. Aber Rechtskreise reagieren darauf sehr unterschiedlich. Während die meisten Rechtsordnungen des civil law kein Problem mit der Bestra­fung unbewusster Fahrlässigkeit zu haben scheinen, ist ihre Kriminalisierung in den Rechtsordnungen des common law umstritten. Und obwohl die meisten anglo-amerikanischen Strafrechtstheoretiker an dem Grundsatz actus non facit reum, nisi mens sit rea festhalten, verbreitet sich die Bestrafung von unbewusster Fahrlässigkeit (negligence) und sogar die verschuldensunabhängige Haftung der strict liability in der Rechtspraxis immer mehr. Obwohl das Thema in der anglo-amerikanischen und der deutschen Strafrechtswissenschaft seit langem diskutiert wird, hat es erstaunlicherweise kaum einen Austausch zwischen den Rechtskreisen gegeben, und beide konnten zu wenig von den Erkenntnissen des jeweils anderen profitieren.

Zur Redakteursansicht