Empfehlungen zum öffentlich-privaten Informations­austausch im Kampf gegen Geldwäsche und Terroris­mus­finan­zie­rung

Max-Planck-Forscher stellt Empfehlungen für effektive Zusammenarbeit von Behörden und Unternehmen beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor

15. Februar 2024

Wie kann eine engere Zusammenarbeit von Behörden und Privatwirtschaft dazu beitragen, Finanzkriminalität besser zu verhindern und aufzudecken? Zu dieser Frage präsentierte Senior Researcher Benjamin Vogel vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in einer Sitzung des Exekutivdirektoriums des Ausschusses für Terrorismusbekämpfung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in New York erstmals die im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Forschungsprojekts „Public-Private Partnerships on Terrorism Financing“ erarbeiteten Empfehlungen.

Globalisierung und Digitalisierung haben das Verhältnis zwischen Staaten und Privatwirtschaft in den letzten Jahr­zehn­ten tiefgreifend verändert. Zunehmend schaffen und kontrollieren private Unternehmen die Räume, in denen wirt­schaft­li­che und soziale Interaktion stattfindet – beispielsweise im Internet oder in internationalen Finanzmärkten. Das führt jedoch dazu, dass diese Räume sich immer mehr staatlicher Kontrolle entziehen. „Daher bleibt dem Gesetzgeber oft nichts anderes übrig, als Privatunternehmen damit zu beauftragen, diese Räume zu überwachen und zu versuchen, Kriminalität aufzudecken“, so Senior Researcher Vogel. „Ganz häufig scheitert aber eben auch die Privatwirtschaft an dieser Aufgabe.“

Besonders deutlich würden die praktischen Grenzen einer solchen „delegierten Rechtsdurchsetzung“ am Beispiel der Finanzmärkte. Banken und andere Finanzdienstleister sind nämlich bereits seit den 1990er Jahren verpflichtet, die Aktivitäten ihrer Kunden zu überwachen. „Auf internationaler Ebene besteht daher ein wachsender Konsens darüber, dass zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eine engere Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen erforderlich ist“, erläutert Vogel.  Öffentlich-private Partnerschaften und ähnliche Formen der Zusammen­arbeit machten es in der Regel erforderlich, dass die Behörden relevante Informationen mit der Privatwirtschaft aus­tau­schen, damit letztere einen kriminellen Missbrauch von Dienstleistungen aufdecken und unterbinden kann. Zugleich werfe eine solche Zusammenarbeit jedoch tiefgreifende Bedenken hinsichtlich der Wahrung von Grundrechten auf, weil damit die Trennung zwischen staatlichen und privaten Verantwortungssphären infrage gestellt werden kann, mithin eine Grundprämisse von Rechtsstaatlichkeit.

Im Zuge dieser Entwicklung hat ein multinationales Expertenteam um Vogel in den letzten vier Jahren Empfehlungen für einen EU-Rechtsrahmen für den öffentlich-privaten Informationsaustausch zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Finanzkriminalität erarbeitet und damit Pionierarbeit geleistet. Diese Empfehlungen wurden nun im Exekutiv­direk­to­rium für Terrorismusbekämpfung des UN-Sicherheitsrats erstmals vorgestellt.

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