Epistemic and Criminal Justice: The Economy of Witness Credibility in German Criminal Procedural Law
Gastvortrag am 14.12.2023, 18:00 Uhr
Gastvortrag von Dr. Jan Christoph Bublitz (Universität Hamburg) am Donnerstag, 14.12.2023, 18:00–20:00 Uhr, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg, Fürstenbergstr. 19 | Gäste sind herzlich willkommen, Anmeldung erbeten.
Abstract:
Kämpfe um Anerkennung betreffen neben dem Recht, gehört zu werden, regelmäßig auch den Anspruch, geglaubt zu werden. In diesem Sinne lautet eine sich chronifizierende Kritik an Strafverfahren nicht nur hierzulande, diese würden Aussagen einiger Personengruppen, insbesondere von Verletzten in Sexualstrafverfahren, keinen angemessenen Glauben schenken. Diese Kritik berührt die Legitimität des Strafverfahrens und betrifft nicht allein empirische Umstände. Eine der einflussreichsten Ansätze in der Philosophie der Gegenwart, die Theorie der epistemischen Ungerechtigkeit (epistemic injustice) von Miranda Fricker, untersucht Formen der Ungerechtigkeit in der Wissensproduktion und der Zeugenschaft. Mit dieser soll ein philosophischer Blick auf das Strafverfahrensrecht geworfen und der Frage nachgegangen werden, inwieweit epistemische Gerechtigkeit als jedenfalls impliziter strafrechtlicher Verfahrensgrundsatz gelten kann. Darauf aufbauend werden zwei Konstellationen erörtert: Die sog. Unwahrannahme von Zeugenaussagen, die der BGH in einer Leitentscheidung zur Aussageanalytik aufgestellt hat, sowie der rechtliche Umgang mit psychologischen Befunden zu Biases und Denkverzerrungen, die sich vor allem zu Lasten bestimmter Gruppen auszuwirken drohen. Aus beiden ergeben sich Reformvorschläge, u.a. die Aufgabe der Unwahrannahme.

Dr. Jan Christoph Bublitz arbeitet als Rechtswissenschaftler, derzeit als Post-Doc, an der Universität Hamburg. Seine Forschungsinteressen liegen in den Bereichen Strafrecht und Menschenrechte, Rechtstheorie sowie Themen an der Schnittstelle von Recht, Philosophie und Kognitionswissenschaften. Derzeit leitet er zwei internationale und interdisziplinäre Forschungskooperationen, eine zum Thema Gedächtnis, Trauma und Recht, die andere zu rechtlichen und ethischen Fragen, die sich aus der Verschmelzung von künstlicher und organischer Intelligenz durch Neurotechnologien ergeben (Hybrid Minds). Zusammen mit Kollegen rief er das Freedom of Thought Research Network ins Leben. Er ist Mitherausgeber der Buchreihe „Palgrave Studies on Neuroscience, Law & Human Behavior“. Ein weiteres Thema, mit dem er sich in letzter Zeit intensiv beschäftigt hat, sind die Grenzen zwischen Normen und Natur sowie die Beziehungen zwischen juristischer Argumentation und Psychologie, bzw. zwischen Recht und kognitiven Verzerrungen.