Effektivere Durchsetzung von EU-Sanktionen geplant

Benjamin Vogel als Sachverständiger im Europaausschuss des Deutschen Bundestags

27. September 2022

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Durchsetzung von EU-Sanktionen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren, ist in einer Öffentlichen Anhörung des Europaausschusses des Deutschen Bundestags auf breite Zustimmung bei Experten gestoßen. Unter den Rechtsexperten, die als Sachverständige nach Berlin geladen waren, war Benjamin Vogel, Senior Researcher am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht.

Die Europäische Kommission strebt eine effektivere Durchsetzung von EU-Sanktionen durch die Mitgliedsstaaten an. Hierfür sollen diesbezügliche Straftatbestände in den Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Derzeit definieren die Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, was als Verstoß gegen restriktive Maßnahmen zu verstehen ist und welche Strafen in diesem Fall verhängt werden. Als erster Schritt zur Harmonisierung soll die strafrechtliche Zuständigkeit der EU durch einen Beschluss des Rates der EU entsprechend erweitert werden. In einem zweiten Schritt soll später im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens eine EU-Richtlinie mit Mindestvorschriften verabschiedet werden. So will die Kommission verhindern, dass Sanktionen nicht durchgesetzt oder umgangen werden können.

In einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses Europäische Union im Bundestag nahmen vier Experten, darunter der Freiburger Max-Planck-Wissenschaftler Benjamin Vogel, zum Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich) Stellung. Alle Sachverständigen empfahlen dem Bundestag, das von der Bundesregierung vorgelegte Zustimmungsgesetz anzunehmen, das für die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union notwendig ist. „Die Mitgliedstaaten müssen klar und rechtssicher miteinander kooperieren können“, sagte Benjamin Vogel. Der Bundestag will am 29. September über den Gesetzentwurf der Bundesregierung abstimmen.

 

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