Sanktionen im Sozialrecht – Existenzminimum und Menschenwürde im Spannungsverhältnis zu Mitwirkungspflichten und fiskalischen Interessen
Gastvortrag am 16.03.2022, 14:00 Uhr
Gastvortrag von Dr. Martin Kühl (Vorsitzender Richter am Landessozialgericht NRW) am Mittwoch, 16.03.2022, 14:00 Uhr, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg, Fürstenbergstr. 19 | Gäste sind herzlich willkommen!
Abstract:
Sanktionen sind nicht nur ein Kernthema des Strafrechts. Auch in anderen Rechtsgebieten spielt die Sanktionierung von unerwünschtem Verhalten eine zentrale Rolle. Der Referent wird die Rechtsnatur sozialrechtlicher Sanktionen – auch in Abgrenzung zum Strafrecht – in den verschiedenen Leistungsbereichen beleuchten, auf das Spannungsverhältnis zwischen materieller Existenzsicherung und Möglichkeiten zur Einschränkung von Leistungsansprüchen eingehen und sich ausführlich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigen.
Dr. Martin Kühl ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und leitet derzeit einen Senat, der u.a. für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Arbeitsförderungsrechts zuständig ist. Er war viele Jahre Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen, ist Dozent am Deutschen Anwaltsinstitut und Autor zahlreicher sozialrechtlicher Fachveröffentlichungen. Martin Kühl hat an der Universität Freiburg Rechtswissenschaften studiert und war neben seinem Referendariat 1991/1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht tätig. 2006 promovierte er an der Universität Freiburg zum Thema „Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe“.