Sanktionen im Sozialrecht – Existenzminimum und Menschenwürde im Spannungsverhältnis zu Mitwirkungspflichten und fiskalischen Interessen

Gastvortrag am 16.03.2022, 14:00 Uhr

7. März 2022

Gastvortrag von Dr. Martin Kühl (Vorsitzender Richter am Landessozialgericht NRW) am Mittwoch, 16.03.2022, 14:00 Uhr, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg, Fürstenberg­str. 19 | Gäste sind herzlich willkommen!

Abstract:

Sanktionen sind nicht nur ein Kernthema des Strafrechts. Auch in anderen Rechtsgebieten spielt die Sanktionierung von un­erwünsch­tem Verhalten eine zentrale Rolle. Der Referent wird die Rechtsnatur sozialrechtlicher Sanktionen – auch in Abgrenzung zum Strafrecht – in den verschiedenen Leistungsbereichen be­leuchten, auf das Spannungsverhältnis zwischen materieller Existenzsicherung und Möglichkeiten zur Einschränkung von Leistungsansprüchen eingehen und sich ausführlich mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 zur teilweisen Verfas­sungs­widrigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigen.


Dr. Martin Kühl ist Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und leitet derzeit einen Senat, der u.a. für Angele­gen­heiten der Sozialhilfe und des Arbeitsförderungsrechts zuständig ist. Er war viele Jahre Lehrbeauf­trag­ter an der Universität Duisburg-Essen, ist Dozent am Deutschen Anwaltsinstitut und Autor zahlreicher sozialrechtlicher Fachveröffent­li­chun­gen. Martin Kühl hat an der Universität Freiburg Rechtswissenschaften studiert und war neben seinem Referendariat 1991/1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am damaligen Max-Planck-Institut für ausländi­sches und internationales Strafrecht tätig. 2006 promovierte er an der Universität Freiburg zum Thema „Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe“.

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