MPI-Gutachten zu Gefangenentelefonie

Wissenschaftliche Analyse und ver­glei­chen­der Überblick in Deutschland und Europa

3. März 2022

Das Freiburger Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht hat eine Stellungnahme zur Situation der Gefangenentelefonie in Deutschland erstellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die For­schungs­einrichtung im August 2021 mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Anlass des Auftrages sind anhängige Verfassungsbeschwerden zweier Strafgefangener aus Bayern, die rügen, dass ihnen regelmäßige Telefonate mit Familienangehörigen verwehrt würden.

Bei ihrem interdisziplinäres Gutachten stützen sich die Autoren, der Rechtswissenschaftler Michael Kilchling und die Psychologin Gunda Wössner, auf eine umfassende wissenschaftliche Recherche und Analyse der einschlägigen Lite­ra­tur, eine vergleichende Analyse der relevanten Gesetzestexte, die Analyse europäischer Strafvollzugsgrundsätze sowie eine Befragung bei den zuständigen Landesjustizministerien und Senatsverwaltungen.

Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme der unterschiedlichen ge­setz­lichen Regelungen und ihrer praktischen Um­set­zung in den Bun­des­ländern präsentiert die Analyse auch einen vergleichenden Über­blick über die Möglichkeiten Straf­gefan­ge­ner zum Telefonieren in Europa. Hierfür wurden erstmals auch sämtliche seit 2010 veröffent­lich­ten Berichte des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zu den Besuchen in den Gefängnissen der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates auf Feststellungen zur Gefan­ge­nen­telefonie hin aus­gewertet.

Die Stellungnahme wurde am 31. Januar 2022 beim zuständigen Zweiten Senat eingereicht und jetzt zur Veröf­fent­lichung freigegeben.

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