Welcome Services – Vor Ihrem Abschied

Vor Ihrem Abschied

Es ist immer traurig, sich zu verabschieden, aber wir wollen auch den Übergang zum nächsten Schritt in Ihrer Karriere so einfach wie möglich gestalten. Wenn Sie planen, das Institut und Deutschland zu verlassen, werden Sie neben dem Kofferpacken noch mit vielen anderen Dingen beschäftigt sein. Auch auf den letzten Metern steht Ihnen das MPI-CSL gerne zur Seite. Hier finden Sie einen Leitfaden mit Dingen, an die Sie vor Ihrer Abreise denken sollten.

Bitte bedenken Sie, dass Sie vor Ihrer Abreise aus dem Institut, der Stadt Freiburg und dem Land noch einige organisa­to­ri­sche Dinge zu regeln haben. In der Regel empfiehlt es sich, mit der Pla­nung etwa drei Monate im Voraus zu beginnen. Der folgende Zeitplan hilft Ihnen, Zeit zu sparen und Stress zu vermeiden.

Kündigung von Konten und Verträge 3-6 Monate im Voraus

Wohnung

  • Kündigen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig durch schriftliche Mitteilung (E-Mail oder Fax gelten nicht als schriftliche Mitteilung). Die Kündigungsfrist liegt grundsätzlich bei drei Monaten vor dem Auszug. Manchmal stimmen Ver­mie­ter oder Vermieterinnen einer kürzeren Frist zu, wenn Sie ihnen einen geeigneten Nachmieter (bspw. eine neue MPI-CSL-Mitarbeiterin oder einen neuen MPI-CSL-Mitarbeiter) vorstellen.
  • Wenn Sie eine Kaution gezahlt haben, stellen Sie sicher, dass Sie diese zurückerhalten. Wichtig: Wenn Sie die Woh­nung nicht in einem guten Zustand hinterlassen, können Kosten für Reparaturen oder Renovierungen von Ihrer Kaution abgezogen werden. Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin, ob Sie vor dem Verlassen Ihrer Unterkunft Malerarbeiten, Reparaturen usw. durchführen müssen.
  • Sie können Ihre Möbel über das Schwarze Brett am MPI-CSL, der Universität oder den meisten Supermärkten verkaufen oder bei www.ebay-kleinanzeigen.de anbieten.

Handy- und Internetverträge etc.

Achten Sie darauf, auch Verträge für Telefon und Internet zu kündigen. Die Kündigung dieser Verträge kann recht schwierig sein, da die meisten typischen Zweijahresverträge mit einer Frist von drei Monaten vor dem letzten Tag Ihrer Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Andernfalls verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere zwei Jahre mit der gleichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Mitgliedschaften

Wenn Sie über Mitgliedschaften wie Fitnessstudio oder Sportvereine, Kabelfernsehen, Zeitungs- oder Zeitschrif­ten­abonnements verfügen, prüfen Sie bitte vorab die jeweiligen Verträge bzgl. ihrer Kündigungsfrist.

Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn Sie eine BahnCard oder eine ÖPNV-Dauerkarte der VAG/RVF besitzen, achten Sie darauf, diese rechtzeitig zu kündigen.

Versicherung

Vergessen Sie nicht, die Haftpflichtversicherung oder andere private Versicherungen zu kündigen. Die meisten Versicherungen müssen drei Monate im Voraus gekündigt werden.

HINWEIS: Wenn Sie ins Ausland gehen, unterliegen Sie wahrscheinlich einem Sonderkündigungsrecht. Oftmals müssen Sie den Umzug ins Ausland durch die Einsendung einer Bescheinigung/eines Vertrags Ihres nächsten Arbeitgebers oder Ihrer Abmeldung der Stadt Freiburg nachweisen.


Kündigung von Konten und Verträge 2–4 Wochen im Voraus

Versorgungsmittel

Wenn Sie zusätzliche Verträge für Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom, Heizung, Gas und Abfall hatten, kündigen Sie diese entsprechend und veranlassen Sie bei Bedarf eine abschließende Zählerablesung.

Abmeldung aus Deutschland und Freiburg

Bei Ihrem Umzug nach Freiburg mussten Sie sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt anmelden. Auch wenn Sie Freiburg verlassen und ins Ausland ziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Hinweis: Eine Abmeldung ist eine Woche vor Ihrer Abreise möglich. Empfehlenswert ist auch die Mitteilung an das Ausländeramt („Amt für Migration und Integration“), das Ihren Aufenthaltstitel ausgestellt hat.

Rundfunkgebühren

Für die Kündigung Ihres Rundfunkbeitrags können Sie ein Online-Formular unter www.rundfunkbeitrag.de nutzen. Wenn Sie bereits eine Abmeldebestätigung der Stadt haben, können Sie dieses Dokument auf der Website hochladen. Sie können den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen.

Krankenversicherung

Einige Krankenkassen (gesetzliche und private) bieten Formulare zur Kündigung ihrer Leistungen an. In der Regel muss ein Kündigungsschreiben schriftlich erfolgen und Ihre Abmeldung aus Deutschland (!) sowie ggf. einen Nachweis Ihrer neuen Krankenversicherung enthalten. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder besuchen Sie eine ihrer Filialen, um Hilfe zu erhalten.

Steuern und Rente

Höchstwahrscheinlich haben Sie Beiträge zur Sozialversicherung in Deutschland geleistet. Insbesondere bei der Renten­versicherung besteht die Möglichkeit, dass die in Deutschland erworbenen Rentenansprüche auch nach der Ausreise bestehen bleiben. Da jeder Fall anders ist, kann hier kein allgemeiner Rat gegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich bei unserer Personalstelle oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater der Pensions­kas­se, um Ihre Rentenansprüche zu besprechen. Es ist möglich, dass Sie in Deutschland noch Steuern (Einkommensteuer) schulden oder Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Für weitere und konkretere Fragen zu Ihrer Situation, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Bankkonto

Wenn Sie Ihr deutsches Bankkonto kündigen möchten, teilen Sie dies der Bank per formlosem Brief oder formloser E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und der Bankverbindung Ihrer neuen Bank für den Restbetrag mit (die meisten Banken bieten spezielle Formulare an). Stellen Sie sicher, dass Sie während oder nach der Kontoauflösung keine offenen Schulden oder Daueraufträge haben. Wichtig: Es kann sein, dass Sie Ihr deutsches Bankkonto über Ihre Ausreise in Deutschland hinaus benötigen, da einige Unternehmen oder Institutionen Gebühren zurückzahlen (Kaution, Steuern, Erstattung von Nebenkosten etc.).

Schule und Kinderbetreuung

Wenn Sie Kinder haben, informieren Sie bitte die Schule oder die Kinderbetreuungseinrichtung über Ihren Austritt. Ver­ges­sen Sie nicht, auch dem Lieferanten des Mittagessens Bescheid zu geben. Darüber hinaus teilen Sie bitte ggf. der Familienkasse mit, dass Sie Deutschland verlassen werden.

Post

Sie können Ihre Post an Ihre neue Adresse im Ausland weiterleiten/umleiten lassen (Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post: shop.deutschepost.de).  

Alumni-Netzwerk

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mit uns in Kontakt bleiben. Sollten Sie Interesse daran haben, weiterhin über die Entwicklungen und Aktivitäten am MPI-CSL informiert zu werden, können Sie unserem Alumni-Netzwerk kostenfrei beitreten.

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