Der im Bundeskabinett abgestimmte und am 24. August veröffentlichte Gesetzentwurf zur „Triage“ intensivmedizinischer Behandlung im Fall pandemiebedingter Ressourcenknappheit wird von Wissenschaftler*innen aus Medizin, Ethik und Recht deutlich kritisiert. Der Gesetzentwurf schließt aus, bereits laufende lebenserhaltende Therapien bei sehr schlechter Erfolgsaussicht zugunsten der Behandlung von Menschen mit einer besseren Überlebenschance zu beenden. Vertreter zahlreicher medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften und Juristinnen und Juristen hatten diese Regelung bereits im Vorfeld kritisiert, da sie die Anwendung des Kriteriums der Überlebenswahrscheinlichkeit erschwert und zu mehr vermeidbaren Todesfällen führt.
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