@article{item\textunderscore3054717, title = {{Besserer Schutz vor sexuellen \"Ubergriffen}}, author = {H\"ornle, Tatjana}, language = {deu}, year = {2016}, date = {2016}, abstract = {{Die \"Uberschrift verwendet einen g\"angigen alltagssprachlichen Begriff: sexuelle \"Ubergriffe. Das deutsche Strafgesetzbuch kennt diesen nicht. Dass eine dem Opfer aufgezwungene k\"orperliche Ber\"uhrung zweifelsfrei als sexuelle Handlung einzuordnen ist, ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung f\"ur Strafbarkeit. Das ist offensichtlich den meisten B\"urgern und B\"urgerinnen nicht bewusst. Nach den Vorf\"allen in der zur\"uckliegenden Silvesternacht hat sich dies gezeigt: Die meisten Kommentare gingen selbstverst\"andlich davon aus, dass sexuelle \"Ubergriffe aller Art strafbar seien, und zwar auch solche, die alltagsprachlich als \quotedblbaseGrapschen\textquotedblleft bezeichnet werden. Tats\"achlich ist dies aber nicht der Fall. Einen auf \quotedblbaseGrapschen\textquotedblleft zugeschnittenen Straftatbestand der sexuellen Bel\"astigung gibt es im geltenden Recht nicht. Dieses sieht f\"ur Sexualtaten zu Lasten von vollj\"ahrigen Personen nur den Tatbestand der sexuellen N\"otigung (\S 177 Abs. 1 StGB) vor (mit Qualifikationen, zu denen auch das Eindringen in den K\"orper geh\"ort, Vergewaltigung, \S 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB).}}, journal = {{STREIT - Feministische Rechtszeitschrift}}, number = {1}, pages = {3--8}, }