@book{item\textunderscore2501613, title = {{Nationale Strafverfolgung v\"olkerrechtlicher Verbrechen. National Prosecution of International Crimes. Teilband 6: Australien, China, England/Wales, Russland/Wei\ssrussland, T\"urkei}}, editor = {Eser, Albin and Sieber, Ulrich and Kreicker, Helmut}, language = {deu}, isbn = {978-3-86113-879-2}, publisher = {Duncker \& Humblot}, address = {Berlin}, year = {2005}, date = {2005}, abstract = {{Das unter der Leitung von Albin Eser, Ulrich Sieber und Helmut Kreicker am Max-Planck-Institut f\"ur ausl\"andisches und internationales Strafrecht durchgef\"uhrte Forschungsprojekt "Nationale Strafverfolgung v\"olkerrechtlicher Verbrechen \textendash National Prosecution of International Crimes" geht vor dem Hintergrund der komplement\"aren Zust\"andigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs der Frage nach, in welchem Umfang und in welcher Weise verschiedene Staaten eine Ahndung von V\"olkerstraftaten durch eigene nationale Gerichte erm\"oglichen. In Form von Landesberichten werden die Strafrechtsordnungen von \"uber 30 Staaten aus allen Kontinenten analysiert. Dieser Band enth\"alt die Landesberichte zu Australien von Anke Biehler und Christina Kerll, zu China von Thomas Richter, zu England und Wales von Christiane Rabenstein und Ralf Bahrenberg, zu Russland und Wei\ssrussland von Siegfried Lammich sowie zur T\"urkei von Silvia Tellenbach. Erneut zeigt sich, dass die nationalen Grundlagen f\"ur eine Ahndung v\"olkerrechtlicher Verbrechen sehr unterschiedlich sind: In China k\"onnen V\"olkerstraftaten nur unter Anwendung des allgemeinen Strafrechts geahndet werden. Dagegen wurden in Australien und in England und Wales im Zuge der Ratifikation des R\"omischen Statuts neue und weitreichende Grundlagen f\"ur eine nationale Strafverfolgung derjenigen v\"olkerrechtlichen Verbrechen geschaffen, die vom R\"omischen Statut erfasst werden. In den Strafgesetzb\"uchern von Russland und Wei\ssrussland finden sich spezielle Strafnormen, mit denen V\"olkermordtaten und Kriegsverbrechen, zum Teil aber auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit p\"onalisiert werden. Und in der T\"urkei wurden mit dem 2004 verabschiedeten neuen Strafgesetzbuch erstmals Tatbest\"ande zur Erfassung von V\"olkermordtaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschaffen, w\"ahrend zur Ahndung von Kriegsverbrechen weiterhin ein R\"uckgriff auf das allgemeine Strafrecht erforderlich ist.}}, pages = {501}, series = {{Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts f\"ur ausl\"andisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte}}, note = {editor: Sieber, Ulrich}, volume = {S 95.6}, }