
Neukonzeption der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
Der Einfluss von KI und Neurotechnologien auf mens rea und actus reus
Was geschieht mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn menschliches Handeln zunehmend durch Künstliche Intelligenz (KI) und Neurotechnologien wie Gehirn-Computer-Schnittstellen (Brain-Computer Interfaces, BCIs) vermittelt oder sogar ersetzt wird? Traditionelle strafrechtliche Kategorien – insbesondere mens rea (Schuldform) und actus reus (tatbestandsmäßige Handlung) – beruhen auf der Annahme, dass Menschen sowohl ihre Absichten als auch ihre Handlungen kontrollieren. Doch je stärker autonome KI-Systeme und digitale Plattformen die Zuschreibung von Vorsatz, Fahrlässigkeit und Handlungsherrschaft erschweren, desto deutlicher geraten diese Grundlagen ins Wanken.
Das Projekt untersucht, ob mens rea und actus reus weiterhin geeignete Kriterien zur Bestimmung strafrechtlicher Verantwortlichkeit darstellen, wenn technologische Vermittlung sowohl menschliche Zurechenbarkeit als auch menschliches Verhalten verändert. Zugleich geht das Projekt der Frage nach, ob dieser technologische Wandel eine umfassendere Neuorientierung des strafrechtlichen Verantwortlichkeitsrahmens notwendig macht.
Über klassische Strafzwecktheorien und Zurechnungslehren hinaus wird argumentiert, dass das strafrechtliche System insgesamt, das traditionell auf der Regulierung menschlichen Verhaltens und dem Konzept des „freien Willens“ beruht, potenziell einer grundlegenden Neubewertung bedarf. Das Projekt entwickelt neue Perspektiven für die Anpassung des Strafrechts an KI und Neurotechnologien und trägt zur aktuellen Debatte darüber bei, wie soziale Ordnung und gerechte Verantwortlichkeitszuschreibung in einer zunehmend digitalisierten Welt gewährleistet werden können.
| Forschungsergebnis: | Förderantrag (2026/2027); Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften (2026/2027) |
|---|---|
| Forschungsschwerpunkt: | I. Grundlagen |
| Projektsprache: | Englisch |
| Bild: | © iStock.com/francescoch |










