
Beleidigungsdelikte in demokratischen Gesellschaften
„In einem demokratischen Volk (…) kann man sich niemals im voraus genau über das einigen, was gemäß der Ehre erlaubt und verboten ist“ – diese These formuliert Alexis de Tocqueville in seinem Werk „De la démocratie en Amérique“* und begründet sie mit der Nivellierung der sozialen Stände und der Unbeständigkeit der öffentlichen Meinung im demokratischen Staat. Seine Diagnose deckt sich zwar mit den Ergebnissen einiger geschichtlicher und soziologischer Studien, die von einem Niedergang der Ehre in der Moderne ausgehen, steht jedoch im Widerspruch zur weiterhin bestehenden Relevanz der Ehre in juristischen Kontexten, etwa mit Blick auf den strafrechtlichen Schutz gegen Beleidigungen. Immer wieder rücken Beleidigungstatbestände – und damit die von einigen für obsolet gehaltene Ehre – aus Anlässen wie zum Beispiel den Beschimpfungen gegen die Politikerin Renate Künast ins Licht der Öffentlichkeit. Dabei ist der strafrechtliche Schutz vor Ehrverletzungen in einer fragmentierten demokratischen Gesellschaft aufgrund der vielfältigen und konträren Vorstellungen von Ehre alles andere als selbstverständlich. Das Projekt widmet sich daher den Fragen, ob sich der strafrechtliche Schutz gegen Beleidigung in freiheitlich-demokratischen Staaten überhaupt zu legitimieren ist, und wenn ja, wie dieser ausgestaltet werden soll.
* zitiert aus: de Tocqueville, Alexis. Über die Demokratie in Amerika (1840), 2. Band, Übersetzung aus dem Französischen von Hans Zbinden, Deutsche Verlags-Anstalt, 1962, 259.
| Forschungsergebnis: | Wissenschaftliche Artikel |
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| Forschungsschwerpunkt: | III. Strafrecht in fragmentierten Gesellschaften |
| Projektsprache: | Deutsch |
| Bild: | © iStock.com/Fokusiert |










