Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist die Zahl der Arbeitsplätze für Gastaufenthalte am Institut derzeit sehr begrenzt.
Forschungsaufenthalt
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg bietet die Möglichkeit, in einem zeitlich befristeten Rahmen Forschungsvorhaben auf den Gebieten des Strafrechts, der Kriminologie, des öffentlichen Rechts, der Rechtstheorie und der Rechtsphilosophie zu realisieren. Infolge der Neustrukturierung des Instituts ist die Zahl der Arbeitsplätze für Gastaufenthalte begrenzt. In erster Linie berücksichtigen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Vorhaben zum Forschungsprogramm in einer der drei Abteilungen passt. Bitte beachten Sie, wenn Sie planen, sich für ein Stipendium des DAAD, der AvH-Stiftung oder einer anderen Forschungseinrichtung zu bewerben: Sie sollten sich zuerst um einen der wenigen Forschungsplätze am Institut bewerben.
Gemäß den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft schließt das Institut mit allen anreisenden Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern einen Gast- bzw. Gestattungsvertrag für die Dauer des geplanten Aufenthaltes.
Wir bieten folgende Gestaltungsformen an
Anträge für einen Forschungsaufenthalt am Institut können nur über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Bitte laden Sie die Dokumente als pdf-Dateien in der Online-Bewerbung hoch.
Forschungsaufenthalt von einer Woche bis zu einem Monat.
Arbeitsplätze stehen im Lesesaal 222 der Bibliothek zur Verfügung. Anträge sind unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen jederzeit möglich. Wegen der begrenzten Zahl an Arbeitsplätzen ist eine frühzeitige Anfrage empfehlenswert.Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Forschungsplan (1 Seite)
- kurze Begründung, warum die Benutzung der Bibliothek des Instituts erforderlich ist.
Forschungsaufenthalt ab einem Monat bis zu einem Jahr (in Ausnahmefällen auch länger).
Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler erhalten einen festen Arbeitsplatz, in der Regel in der Bibliothek. Wir bitten zu beachten, dass es nur eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt. Die Zulassung als Gastwissenschaftlerin und Gastwissenschaftler ist unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen mindestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt zu beantragen. Wird der Antrag mit der Bitte um eine gutachterliche Stellungnahme verbunden (etwa zur Beantragung finanzieller Förderung im Heimatland), muss er mindestens vier Monate vor dem geplanten Aufenthalt am Institut gestellt werden.
Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler können aktiv an den Forschungsveranstaltungen des Instituts teilnehmen, etwa durch den Besuch von Workshops, den Austausch mit Promovierenden, oder das Halten von Vorträgen. Von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, die mindestens drei Monate am Institut forschen, wird erwartet, dass sie einen schriftlichen Beitrag für die neu gegründete SSRN-Reihe des Instituts einreichen.
Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
- eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten).
Von Doktorandinnen und Doktoranden wird nicht zwingend die Einreichung eigener Veröffentlichungen erwartet. Es sollte aber ein ausführlicherer Forschungsplan (ca. 10 Seiten) eingereicht werden.
→ Online Bewerbungsportal Gastwissenschaftlerin, Gastwissenschaftler
Wer kann am Stipendienprogramm teilnehmen?
- Doktorandinnen und Doktoranden von ausländischen Forschungsinstitutionen sowie Doktorandinnen und Doktoranden von deutschen Forschungsinstitutionen, die nicht bei den Direktoren am Institut promovieren
- Postdocs von ausländischen Forschungsinstitutionen
- Professorinnen und Professoren sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ausländischen Forschungsinstitutionen
Es steht eine begrenzte Anzahl von Stipendien zur Verfügung. In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
- eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten)
Von Doktorandinnen und Doktoranden wird nicht zwingend die Einreichung eigener Veröffentlichungen erwartet. Es sollte aber ein ausführlicherer Forschungsplan (ca. 10 Seiten) eingereicht werden.
- Diplomzeugnisse
- Promotionsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde bzw. Visum des Ehepartners
- ggf. Geburtstagsurkunde/n des/der Kindes/Kinder
- Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis der Krankenversicherung
Stipendiendauer
In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben. Promotionsstipendien dürfen nach den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft die Dauer von sechs Monaten in keinem Fall überschreiten.
Stipendienhöhe
Das Stipendium beträgt
- bis zu 1.365,00 EUR monatlich (Doktorandinnen und Doktoranden)
- bis zu 2.500,00 EUR monatlich (Postdocs)
Professorinnen und Professoren sowie erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von ausländischen Forschungsinstitutionen können für Aufwendungen, die mit ihrem Forschungsaufenthalt am Institut verbunden sind, ebenfalls ein Stipendium bis zu 2.500,00 EUR monatlich erhalten. Bei besonderem Bedarf ist in Ausnahmefällen ein größerer Zuschuss möglich.
Das Institut erstattet in der Regel keine Reisekosten.Krankenversicherung
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen krankenversichert sein. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass eine ausreichende Krankenversicherung vorhanden ist und legen Sie uns den Nachweis vor.
Frist
Anträge auf Stipendien für das folgende Jahr sind bis zum
31. Mai und 31. Oktober des Vorjahres
zu stellen→ Online Bewerbungsportal Promotions-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien
MPG Guide for International Scientists at the Max Planck Institute
Living and working in Germany. A guide for international guest researchers