Engelhart, M. (2018). Victims and the European Convention on Human Rights. In G. Forti (Ed.), C. Mazzucato, A. Visconti, & S. Giavazzi, Victims and Corporations. Legal Challenges and Empirical Findings (pp. 119–136). Milano: Cedam.
Organisationsstatus: Forschungsgruppenprojekt Abteilung: Kriminologie Projekttyp: Forschungsprojekt Forschungsprogramm Kriminologie: Strafverfahren und Sanktionen im Wandel, Internationale Kooperationsprojekte Projektsprachen: Deutsch, Englisch Projektstatus: abgeschlossen Projektdauer: Projekt Startdatum: 2016
Projekt Enddatum: 2017- Gruppieren nach:2018
Schenk, A. (2018). Victim Support for Victims of Corporate Crime and Corporate Violence. In G. Forti (Ed.), C. Mazzucato, A. Visconti, & S. Giavazzi, Victims and Corporations. Legal Challenges and Empirical Findings (pp. 219–234). Milano: Cedam.
2017Engelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Ein Leitfaden für Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und GerichtsmitarbeiterInnen 2017.
Engelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Leitfaden für Opferunterstützungsdienste 2017.
Engelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Leitfaden für die Rechtsanwaltschaft 2017.
Beitrag in SammelwerkEngelhart, M. (2018). Victims and the European Convention on Human Rights. In G. Forti (Ed.), C. Mazzucato, A. Visconti, & S. Giavazzi, Victims and Corporations. Legal Challenges and Empirical Findings (pp. 119–136). Milano: Cedam.
Schenk, A. (2018). Victim Support for Victims of Corporate Crime and Corporate Violence. In G. Forti (Ed.), C. Mazzucato, A. Visconti, & S. Giavazzi, Victims and Corporations. Legal Challenges and Empirical Findings (pp. 219–234). Milano: Cedam.
SonstigeEngelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Ein Leitfaden für Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und GerichtsmitarbeiterInnen 2017.
Engelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Leitfaden für Opferunterstützungsdienste 2017.
Engelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Leitfaden für die Rechtsanwaltschaft 2017.
DeutschEngelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Ein Leitfaden für Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und GerichtsmitarbeiterInnen 2017.
Engelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Leitfaden für Opferunterstützungsdienste 2017.
Engelhart, M., Hillemanns, C., & Schenk, A. (2017). Victims and Corporations : Umsetzung der Richtlinie 2012/29EU im Hinblick auf die Opfer von Unternehmensstraftaten und Corporate Violence. Leitfaden für die Rechtsanwaltschaft 2017.
EnglischEngelhart, M. (2018). Victims and the European Convention on Human Rights. In G. Forti (Ed.), C. Mazzucato, A. Visconti, & S. Giavazzi, Victims and Corporations. Legal Challenges and Empirical Findings (pp. 119–136). Milano: Cedam.
Schenk, A. (2018). Victim Support for Victims of Corporate Crime and Corporate Violence. In G. Forti (Ed.), C. Mazzucato, A. Visconti, & S. Giavazzi, Victims and Corporations. Legal Challenges and Empirical Findings (pp. 219–234). Milano: Cedam.
Der Europäische Gesetzgeber hat den Schutz der Opfer von Straftaten in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt seiner Tätigkeit gemacht. Mit der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten wurden die Opferrechte generell, insbesondere aber der Schutz von besonders gefährdeten Opfern, etwa von Hasskriminalität oder organisierter Kriminalität, gestärkt und deren Zugang zur Justiz erweitert. Die Richtlinie wurde durch das 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21. Dezember 2015 im deutschen Recht umgesetzt.
Das Projekt “Victims and Corporations – Implementation of Directive 2012/29/EU for victims of corporate crimes and corporate violence” widmet sich vor diesem Hintergrund einer besonders bedeutenden, aber kaum erforschten Gruppe, nämlich den Opfern von Wirtschaftkriminalität (Corporate Crime/Corporate Violance). Diese Opfer erleiden durch im Rahmen grundsätzlich legaler unternehmerischer Tätigkeiten begangene Verfehlungen körperliche (bis hin zu tödlichen) Schäden – beispielsweise durch Umweltverschmutzung, unsichere Produkte oder eine mangelnde Sicherheit am Arbeitsplatz.
Für die Betroffenen sind solche Beeinträchtigungen oft nicht sofort erkennbar, da Schäden erst über einen langen Zeitraum entstehen können und die Ursache oft nicht klar ersichtlich ist. Dies erschwert die Strafverfolgung wie auch die Rechtsdurchsetzung etwa von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Hinzu kommt ein Informationsgefälle und eine eklatante Asymmetrie zwischen den Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung, die den Unternehmen einerseits und den Betroffenen andererseits gegeben sind. Dies hat zur Folge, dass eine adäquate, vor allem staatliche Berücksichtigung der Opferinteressen oft nicht gegeben ist.
Das in Deutschland, Italien und Belgien durchgeführte interdisziplinäre Projekt von Rechtswissenschaftlern, Kriminologen und Sozialwissenschaftlern analysiert anhand von Verfahrensakten, Fallstudien und Befragungen von Opfern und mit dem Opferschutz befassten Stellen die bestehenden Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Opferinteressen im Strafverfahren. Auf dieser Basis entwickelt es konkrete Ansatzpunkte und Vorschläge zur Verbesserung der Stellung von Opfern. Zudem sollen durch spezielle Leitlinien und durch die Konzeption von Schulungsmaßnahmen für Opfer, Opferhilfe-Organisationen, opferorientierte Justizdienste, Polizei, Rechtsanwälte und Unternehmen die Opferinteressen in der Praxis stärker ins Bewusstsein gerufen werden, um so eine bessere Berücksichtigung im justiziellen Verfahren zu erreichen.