Vogel, B. (2019). Targeted Sanctions against Economic Wrongdoing at the UN and EU Level. In U. Sieber (Ed.), Prevention, Investigation, and Sanctioning of Economic Crime : Alternative Control Regimes and Human Rights Limitations (pp. 129–157). Antwerpen: Maklu.
Terroristische Gewalt und bewaffnete Konflikte werden heute vielfach durch Rohstoffhandel finanziert, weswegen diese Tatsache in jüngster Zeit auch im Recht der Europäischen Union verstärkt Berücksichtigung findet. Die Studie untersucht das Recht der Terrorismus- bzw. Konfliktprävention und analysiert dabei, ob sich die Regelungen gegen Terrorismusfinanzierung auch auf Bürgerkriegsparteien anwenden lassen, sowie die sich daraus ergebende Ausweitung der präventiven Pflichten von Unternehmen.
Themen: Terrorismus Abteilung: Strafrecht (Prof. Sieber) Forschungsschwerpunkte: Funktionale Grenzen des Strafrechts und neue Formen der Sozialkontrolle Relevante Delinquenzbereiche: Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Korruption Projektstatus: abgeschlossen Projektdauer: Projekt Startdatum: 2014
Projekt Enddatum: 2019- Gruppieren nach:20192015
Sieber, U., & Vogel, B. (2015). Terrorismusfinanzierung : Prävention im Spannungsfeld von internationalen Vorgaben und nationalem Tatstrafrecht (Vol. S 150) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
BuchSieber, U., & Vogel, B. (2015). Terrorismusfinanzierung : Prävention im Spannungsfeld von internationalen Vorgaben und nationalem Tatstrafrecht (Vol. S 150) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Beitrag in SammelwerkVogel, B. (2019). Targeted Sanctions against Economic Wrongdoing at the UN and EU Level. In U. Sieber (Ed.), Prevention, Investigation, and Sanctioning of Economic Crime : Alternative Control Regimes and Human Rights Limitations (pp. 129–157). Antwerpen: Maklu.
DeutschSieber, U., & Vogel, B. (2015). Terrorismusfinanzierung : Prävention im Spannungsfeld von internationalen Vorgaben und nationalem Tatstrafrecht (Vol. S 150) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
EnglischVogel, B. (2019). Targeted Sanctions against Economic Wrongdoing at the UN and EU Level. In U. Sieber (Ed.), Prevention, Investigation, and Sanctioning of Economic Crime : Alternative Control Regimes and Human Rights Limitations (pp. 129–157). Antwerpen: Maklu.
Prävention im Spannungsfeld von internationalen Vorgaben und nationalem Strafrecht
Terroristische Gewalt und Bürgerkriege werden heute in beträchtlichem Ausmaß durch den Handel mit Bodenschätzen und anderen Rohstoffen finanziert. Schätzungen zufolge hat beispielsweise der sog. Islamische Staat im Jahr 2014 pro Tag mehr als eine Million Dollar allein aus dem Verkauf von illegal gefördertem Öl eingenommen. Solche Profitinteressen bilden zudem häufig ein wesentliches Motiv bewaffneter Konflikte. Diese nicht zuletzt infolge der Erfahrungen mit dem sog. Islamischen Staat zutage getretenen Tatsachen beeinflussen in jüngster Zeit die internationale Sicherheitspolitik und schlagen sich zunehmend im Recht der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten nieder.
Angesichts der Überschneidung von bisher weitgehend getrennt behandelten Phänomenen stellt sich nunmehr die Frage, ob die rechtlichen Instrumente, die zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung entwickelt wurden, nicht auch gegen den Handel mit Bürgerkriegsparteien eingesetzt werden können (auch wenn er nicht mit Terrorismus in Verbindung steht) und ob andererseits die zusätzlichen Präventionsmodelle, die im Bereich des Rohstoffhandels ansetzen, darüber hinaus zur Terrorismusprävention geeignet sind.
Am Institut wird bereits seit Jahren zur Terrorismusfinanzierung geforscht und die tatsächliche Vergleichbarkeit von Terrorismus- und Konfliktfinanzierung unter Einbeziehung von Erkenntnissen aus der Terrorismus- und Konfliktforschung untersucht. Auf dieser Forschung aufbauend analysiert die rechtsvergleichend konzipierte Studie die Definitionen von Terrorismus im Recht der Europäischen Union und Deutschlands, entsprechende Regelungen gegen Terrorismusfinanzierung, bestehende Instrumente zur Prävention des Handels mit Konfliktmineralien sowie anderweitige Vorgaben von UN und EU im Bereich der Prävention eines Zusammenwirkens von bewaffneten Gruppen und Rohstoffhandel. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen strafrechtliche Verbote der Finanzierung, supranationale Sanktionsregime zur Beschlagnahme von Vermögenswerten, präventive Due-Diligence-Pflichten der Finanzwirtschaft sowie vergleichbare Pflichten des Rohstoffhandels zur Rückverfolgbarkeit von Lieferketten.
Die Untersuchung zeigt, dass das Recht der Terrorismusprävention zunehmend auch auf innerstaatliche bewaffnete Konflikte anwendbar ist und präventive Maßnahmen auf den Bereich des Rohstoffhandels ausgedehnt werden. Regelungen, die ursprünglich vor allem gegen Terrorismus in der EU gerichtet waren, finden nunmehr vermehrt auch auf Bürgerkriege in Drittstaaten und die dortige Ausbeutung von Bodenschätzen Anwendung. Im Ergebnis sind auch europäische Unternehmen zunehmend verpflichtet, eine Unterstützung von bewaffneten Gruppen zu vermeiden, die terroristische Gewalt oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Insbesondere für Finanzdienstleister und Rohstoffhändler ergeben sich daraus besondere Pflichten, im Außenhandel ständig das Bestehen von (möglicherweise nur mittelbaren) Geschäftsbeziehungen zu bewaffneten Gruppen zu prüfen. Gegebenenfalls müssen derartige Geschäftsbeziehungen abgebrochen und zuständige Behörden informiert werden. Für Unternehmen bedeutet dies eine tiefgreifende Veränderung der Rechtslage. Bestanden noch bis vor Kurzem beim Handel in Bürgerkriegsregionen eher geringe oder gar keine Pflichten zur Prävention der Finanzierung von Konfliktparteien, so sehen sich Unternehmen heute bei entsprechenden wirtschaftlichen Kontakten mit dem Risiko konfrontiert, dass ihre Geschäftstätigkeit als Unterstützung terroristischer Gruppen bewertet wird und sie daher teils schwerwiegenden staatlichen Sanktionen ausgesetzt sind.