Sieber, U., & von zur Mühlen, N. (Eds.). (2016). Access to Telecommunication Data in Criminal Justice : A Comparative Analysis of European Legal Orders (Vol. S 156) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Abteilung: Strafrecht (Prof. Sieber) Projektstatus: abgeschlossen Projektsprachen: Deutsch, Englisch Organisationsstatus: Forschungsgruppenprojekt Forschungsschwerpunkte: Funktionale Grenzen des Strafrechts und neue Formen der Sozialkontrolle Projekttyp: Gutachten Projektdauer: Projekt Startdatum: 2014
Projekt Enddatum: 2018- Gruppieren nach:2016Sammelwerk
Sieber, U., & von zur Mühlen, N. (Eds.). (2016). Access to Telecommunication Data in Criminal Justice : A Comparative Analysis of European Legal Orders (Vol. S 156) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
EnglischSieber, U., & von zur Mühlen, N. (Eds.). (2016). Access to Telecommunication Data in Criminal Justice : A Comparative Analysis of European Legal Orders (Vol. S 156) Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht : Strafrechtliche Forschungsberichte. Berlin: Duncker & Humblot.
Die Zunahme grenzüberschreitender Kriminalität hat in den letzten Jahren zu einer steigenden Notwendigkeit der transnationalen Kooperation von Strafverfolgungsbehörden geführt. Aufgrund der zeitgleich immer stärkeren Nutzung moderner Telekommunikations- und Informationstechnologie auch durch Straftäter besteht in diesem Zusammenhang auch ein immer größer werdender Bedarf an möglichst schnellem Austausch von Daten aus der Telekommunikationsüberwachung. Zwar ist in mehreren Rechtshilfeübereinkommen ein solcher Beweismitteltransfer mittlerweile explizit vorgesehen, diese Form der „kleinen Rechtshilfe“ ist jedoch nach wie vor mit einer Vielzahl von technischen und organisatorischen, aber vor allem auch rechtlichen Schwierigkeiten verbunden.
Die in der Studie untersuchten Rechtsfragen betreffen insbesondere die Vorgänge der Datenerhebung, der Datenweitergabe ins Ausland und der Verwertung der erlangten Informationen vor Gericht. Den Untersuchungsgegenstand bilden also das internationale und supranationale (insb. europäische) Recht sowie nationales Recht. Ziel der Untersuchung ist es, die rechtlichen Grenzen bei der Ausleitung von Daten aus der TKÜ darzustellen. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Zulässigkeit einer unmittelbaren Weiterleitung solcher Daten ins Ausland liegen, wie sie etwa im EU-Rechtshilfeübereinkommen aus dem Jahr 2000 vorgesehen ist, denn diese Frage ist nicht nur für die Praxis von großer Relevanz, sondern in ihr kulminieren zudem Grundlagenfragen des Rechtshilferechts und des Rechts der Telekommunikationsüberwachung.
Eine isolierte Betrachtung nur einer einzigen Rechtsordnung auf der nationalen Ebene wäre nicht zielführend, da im Rahmen der Rechtshilfe sowohl das Recht des ersuchenden als auch des ersuchten Staates eine Rolle spielt. Im Wege der funktionalen Strafrechtsvergleichung werden daher die Rechtsordnungen von zehn ausgewählten europäischen sowie zwei außereuropäischen Staaten analysiert. Als Grundlage für diesen Rechtsvergleich werden anhand eines einheitlichen Projektdesigns zunächst von Rechtswissenschaftlern aus den jeweiligen Ländern Berichte mit einer Analyse von einschlägiger Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung erarbeitet. Die Thematik bringt es zudem mit sich, dass Spezialfragen eine Rolle spielen, die in abgelegenen Quellen (wie Telekommunikationsverordnungen oder Ausführungsvorschriften) kodifiziert oder von der Rechtsprechung entwickelt oder noch überhaupt nicht schriftlich geklärt wurden. Es werden daher zusätzlich in den einzelnen Staaten Interviews mit Praktikern durchgeführt, die in den Bereichen des Strafprozessrechts, des Telekommunikationsrechts und/oder des Rechtshilferechts tätig sind. Diese Berichte werden dann in einem zweiten Schritt rechtsvergleichend ausgewertet.
Die Studie wird finanziert durch das Bundesministerium des Innern. Ein erster Teil der Studie zu acht ausgewählten Rechtsordnungen ist 2016 unter dem Titel "Access to Telecommunication Data in Criminal Justice" erschienen. Derzeit befinden sich im Rahmen des seit 2017 durchgeführten zweiten Teils der Studie Landesberichte zu zwölf weiteren Staaten in Vorbereitung.