Sieber, U. (2005). Der strafrechtliche Schutz des Arzt- und Patientengeheimnisses unter den Bedingungen der modernen Informationstechnik. In J. Arnold, B. Burkhardt, W. Gropp, G. Heine, H.-G. Koch, O. Lagodny, … S. Walther (Eds.), Menschengerechtes Strafrecht : Festschrift für Albin Eser zum 70. Geburtstag (pp. 1155–1183). München: Verlag C. H. Beck.
Patientengeheimnisse befinden sich heute nicht mehr nur im Besitz von Berufsgeheimnisträgern, sondern auch in der Hand ihrer EDV-Techniker oder ihrer externen EDV-Dienstleister. Aufgrund der strafrechtlichen Regelung der ärztlichen Schweigepflicht in § 203 StGB arbeiten Berufsgeheimnisträger und die EDV-Serviceindustrie dabei allerdings häufig im Grenzbereich des strafbaren Verhaltens. Demgegenüber stehen die Patienten vor dem Problem, dass ihre Geheimnisse in vielen Fällen nicht mehr ausreichend geschützt sind. Die geltende Rechtslage ist daher für alle Beteiligten unbefriedigend und verlangt nach einer Lösung.
Abteilung: Strafrecht (Prof. Sieber) Projekttyp: Forschungsprojekt Organisationsstatus: Referatsprojekt Projektstatus: abgeschlossen Projektdauer: Projekt Startdatum: 2005
Projekt Enddatum: 2005- Gruppieren nach:2005Beitrag in Sammelwerk
Sieber, U. (2005). Der strafrechtliche Schutz des Arzt- und Patientengeheimnisses unter den Bedingungen der modernen Informationstechnik. In J. Arnold, B. Burkhardt, W. Gropp, G. Heine, H.-G. Koch, O. Lagodny, … S. Walther (Eds.), Menschengerechtes Strafrecht : Festschrift für Albin Eser zum 70. Geburtstag (pp. 1155–1183). München: Verlag C. H. Beck.
DeutschSieber, U. (2005). Der strafrechtliche Schutz des Arzt- und Patientengeheimnisses unter den Bedingungen der modernen Informationstechnik. In J. Arnold, B. Burkhardt, W. Gropp, G. Heine, H.-G. Koch, O. Lagodny, … S. Walther (Eds.), Menschengerechtes Strafrecht : Festschrift für Albin Eser zum 70. Geburtstag (pp. 1155–1183). München: Verlag C. H. Beck.
Forschungsgegenstand dieses Projekts sind strafrechtliche Fragen der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) bei der Verarbeitung von Patientengeheimnissen in EDV-Systemen, auf die Dritte zugreifen können. Rechtstatsächliche Erhebungen haben gezeigt, dass Ärzte, Krankenhäuser und Krankenversicherer Patientendaten in eigenen oder fremden EDV-Systemen speichern. Diese Systeme müssen von Technikern gewartet und weiterentwickelt werden. Der Zugriff auf die gespeicherten und über die ärztliche Schweigepflicht geschützten Patientendaten durch Techniker ist dabei ebenso unvermeidbar wie die Notwendigkeit des Einsatzes von EDV im Gesundheitswesen aus Gründen der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit unverzichtbar ist. Mit der elektronischen Patientenkarte wird sich diese Entwicklung noch verstärken.
Das Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit eines EDV-Einsatzes einerseits und dem Schutz von Patientengeheimnissen andererseits ist dabei für alle Beteiligten in § 203 StGB ungenügend geregelt. Für die Patienten ist die geltende Rechtslage unbefriedigend, weil der Schutz ihrer Patientengeheimnisse über § 203 StGB durch die formularmäßige Einwilligung zur Weitergabe ihrer Daten an Dritte weitgehend entfällt. Aus der Sicht von Ärzten, Krankenhäusern, Krankenversicherungen und der EDV-Serviceindustrie behindert die gegenwärtige Fassung des § 203 StGB dagegen in vielen Fällen einen für die Wirtschaftlichkeit und den Schutz der Berufsgeheimnisse optimalen Einsatz von EDV.
Die vorliegende Analyse zeigt, dass alle technischen, organisatorischen und vertraglichen Möglichkeiten, die unbefriedigende Situation der Beteiligten de lege lata zu verbessern, nur punktuell Abhilfe schaffen und keine Rechtssicherheit gewährleisten können. Eine für den Bereich des Gesundheitswesens befriedigende Lösung ist daher nur durch eine Neuregelung von § 203 StGB unter Einbeziehung der Interessen aller Beteiligten möglich. Eine Lösung außerhalb des Strafrechts wäre dagegen durch unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern im Bereich des Gesundheitswesens erschwert.