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André Bartsch

Doktorand

Forschungsinteressen

  • Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechte
  • Öffentliches Sicherheitsrecht
  • Antidiskriminierungsrecht
  • Rechtstheorie, Methoden

Vita

Seit Mai 2024: Doktorand in der Abteilung Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt „Überwachungsgesamtrechnung“.

2021–2024: Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für internationales öffentliches Recht und internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster.

2019–2021: Studentische Hilfskraft am Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster.

2019–2024: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster (erstes juristisches Staatsexamen März 2024). Schwerpunkt im Öffentlichen Recht. Studium gefördert durch das Deutschlandstipendium. Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in „International Law“.


Projekt

Projektleitung: André Bartsch
Im Ausgangspunkt ist im deutschen Verfassungsrecht anerkannt, dass der Staat (gemäß Art. 1 Abs. 3 GG) bei der Gewährung staatlicher Leistungen an die Grundrechte gebunden ist. Praktisch wird diese Schutzgewährleistung aber durch die Grundrechtsdogmatik stark eingeschränkt. So werden nach herkömmlicher Dogmatik… mehr

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