8. Januar 2021, Pressespiegel
Nein heißt Nein – Vier Jahre Reform des Sexualstrafrechts
Seit 2016 gilt das neue Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Seitdem ist es bereits strafbar, wenn der Täter sexuelle Handlungen am Opfer gegen dessen erkennbaren Willen ausübt. Bis dahin war es für den Straftatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung erforderlich, dass der Täter das Opfer entweder mit Gewalt oder mit schweren Drohungen oder durch Ausnutzen einer schutzl…