Ehrung für Florian Slogsnat
Rechtswissenschaftler erhält Tiburtius-Anerkennungspreis der Berliner Hochschulen
Der Rechtswissenschaftler Florian Slogsnat erhält den Tiburtius-Anerkennungspreis der Berliner Hochschulen für seine Doktorarbeit Rechtfertigender Notstand im demokratischen Rechtsstaat. Der Vorrang staatlicher Verfahren bei § 34 StGB.
Der Preis ist einer von drei Preisen und drei Anerkennungspreisen, die die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) an Doktorandinnen und Doktoranden der Berliner Hochschulen für hervorragende Dissertationen verleiht.
In seiner Dissertation beschäftigt sich Slogsnat mit dem Verhältnis zwischen privaten und staatlichen Befugnissen in Gefahren- und Konfliktsituationen: Welche Konflikte dürfen Private „auf eigene Faust“ beheben und welche sind einer Lösung durch den Staat vorbehalten? In welcher Beziehung stehen Individuum und Gemeinschaft, Bürger und Staat, Zivilcourage und Bürokratie zueinander?
Diese Fragen stellen sich im Strafrecht besonders im Zusammenhang mit dem rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB. Demzufolge ist eine Tat gerechtfertigt und daher straflos, wenn sie erforderlich und angemessen war, um eine Gefahr abzuwenden und dadurch ein höherrangiges Interesse zu schützen. Weil zur Abwehr von Gefahren und Auflösung von Interessenskonflikten aber meist zugleich staatlich-institutionalisierte Wege vorhanden sind, ist fraglich, wer in welchen Fällen zur Gefahrenabwehr und Konfliktlösung berufen ist: der einzelne Bürger oder staatliche Institutionen?
Die Dissertation beantwortet diese Fragen ausgehend von Überlegungen zur Rechts- und Staatsphilosophie, zur Demokratie-, Verfahrens- und Grundrechtstheorie und unter Einbeziehung des Verfassungs-, Verwaltungs- und Prozessrechts. Auf dieser Grundlage ermöglicht die Arbeit die Lösung konkreter Einzelfälle im Zusammenhang mit dem rechtfertigenden Notstand.
Florian Slogsnat war von 2020 bis 2023 Doktorand in der Abteilung Strafrecht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg. Betreut wurde seine Arbeit von Tatjana Hörnle, Direktorin am Institut und Leiterin der Abteilung Strafrecht. Für seinen innovativen Ansatz im Strafrecht erhielt Slogsnat im Sommer 2025 bereits die Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft sowie den Otto-Hahn-Award.
Nachdem Florian Slogsnat zwischenzeitlich sein Rechtsreferendariat beendet hat, wird er im kommenden Jahr als Postdoc ans Max-Planck-Institut zurückkehren.
Der Tiburtius-Preis ist benannt nach dem ehemaligen Professor für Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin, Joachim Tiburtius, der in den 1950er und 1960er Jahren Senator für Volksbildung in Berlin war.
