Wenn Maschinen Zeugen werden: Wie verändert KI den Gerichtsprozess?
Sabine Gless im Podcast „Ach Mensch!“
Smartwatch, Smartphone, Autoassistent — technische Geräte begleiten uns rund um die Uhr. Sie messen, speichern und beobachten uns oft unbemerkt. Doch was passiert, wenn diese Daten plötzlich vor Gericht landen? Darüber spricht Max Planck Research Fellow Sabine Gless in der neuen Folge des Max-Planck-weiten Podcasts „Ach Mensch!“
Auf den ersten Blick scheinen smarte Geräte objektive Beweismittel zu sein. Doch Sabine Gless weiß, dass es nicht so einfach ist. Ein Müdigkeitswarner im Auto erkennt zum Beispiel keine Tiere auf der Straße. Er registriert nur eine abrupte Lenkbewegung und deutet sie vielleicht fälschlich als Sekundenschlaf.
Ein Problem ist außerdem, dass Algorithmen hinter KI-Systemen nie vollständig transparent sind, schon allein, weil Hersteller ihre Programmierung ungern preisgeben und auch rechtlich in Form des Betriebsgeheimnisses geschützt sind. So bleibt unklar, wie ein System zu seinem finalen Ergebnis kommt.
Verteidigungsrechte müssten angepasst werden, wenn KI im Strafprozess verwendet wird. In Europa darf sich jede angeklagte Person effektiv gegen belastende Beweise wehren. Bei KI-Systemen wird das allerdings schwierig, da sie nicht befragt oder ins Kreuzverhör genommen werden können, wie es bei menschlichen Zeugen üblich ist. Um KI-Systeme in Deutschland im Strafverfahren einzusetzen, müssten neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden, etwa für einen „KI-Beweis“.
Zur vollständigen Podcast-Folge: www.mpg.de/podcasts/ach-mensch
Mehr zu Sabine Gless und ihrer Forschungsgruppe „Algorithmisches Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung in der Strafjustiz“: csl.mpg.de/de/sabine-gless









