Unmöglichkeit in Unrecht, Schuld und Zurechnung

Podiumsdiskussion

Anfahrt
  • Datum: 28.10.2025
  • Uhrzeit: 16:30 - 19:00
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“
  • Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de
Unmöglichkeit in Unrecht, Schuld und Zurechnung
Zum Grundsatz „ultra posse nemo obligatur“ bekennt man sich im Strafrecht weithin. Er scheint ein selbstverständliches Prinzip zum Ausdruck zu bringen: Ist dem Menschen etwas unmöglich, kann er dazu nicht verpflichtet werden – und ihm letztlich auch kein straf­rechtlicher Vorwurf gemacht werden.

Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch ganz erhebliche Unter­schiede in Verständnis und Anwendung des Unmöglichkeitssatzes. Eine offene Auseinandersetzung findet jedoch bislang kaum statt, ein Dialog der verschiedenen Positionen ist ausgeblieben.

Diesem Desideratum will die Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ am 28.10.2025 am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Krimi­na­li­tät, Sicherheit und Recht begegnen. Auf dem Podium dürfen wir begrüßen:

Tatjana Hörnle (Freiburg), Urs Kindhäuser (Bonn), Pepe Schladitz (Osnabrück & Leipzig) und
Jan C. Schuhr (Heidelberg)

Es werden drei zentrale Problemfelder diskutiert: die Bestimmung strafrechtlichen Unrechts – die Unterscheidung von Unrecht und Schuld im Deliktsaufbau – und die konkreten Auswirkungen, die Unmöglichkeit auf Zurechnungsmodelle hat.

Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an Expertinnen und Experten, sondern ausdrücklich auch an fortgeschrittene Studierende, die vor komplexen weitreichenden Fragestellungen nicht zurück­schrecken und vermeintlich Selbst­ver­ständ­liches hinterfragen möchten.

Teilnahme

Es ist keine Anmeldung erforderlich • Die Teilnahme ist kostenfrei.

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